Seit 01.01.2026 in Kraft

Neues Wehrpflichtgesetz 2026: So sicherst du dir als Mann deine Ausreise-Genehmigung vorsorglich — in 5 Minuten

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte über drei Monate gesetzlich vorgeschrieben. Aktuell keine Sanktion, aber im Spannungs- oder Verteidigungsfall wird die Genehmigung regelmäßig verweigert. Wir liefern Arbeitspapier und fertiges Musterschreiben, damit du heute schon dokumentiert bist.

Musterschreiben für 5,99 € erstellen

Was ist passiert?

Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten — weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. Darin versteckt: eine Regelung, die jeden männlichen deutschen Staatsbürger zwischen 18 und 45 Jahren betrifft.

§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz verlangt von wehrpflichtigen Männern zwischen 18 und 45 Jahren, dass sie vor einem Auslandsaufenthalt über drei Monate eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen — unabhängig vom Anlass (Auslandssemester, berufliche Entsendung, Weltreise, Auswanderung).

Bis 2025 griff diese Genehmigungspflicht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall. Seit 01.01.2026 gilt sie im Normalbetrieb. Die Rechtsfolgen bei fehlender Genehmigung verschärfen sich in den höheren Eskalationsstufen (s. u.).


Was passiert, wenn du nichts tust?

Aktuell: Keine direkte Strafe. Das Verteidigungsministerium sagt selbst, die Regelung sei „nicht sanktioniert". Klingt beruhigend?

Das Problem liegt woanders: Im Passgesetz (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 PassG) steht, dass dir der Pass versagt werden kann, wenn du ohne Genehmigung ausreist. Wer seinen Reisepass verlängern muss und keine Genehmigung vorweisen kann, hat plötzlich ein echtes Problem.

Und falls sich die Lage verschärft — Spannungsfall, Bedarfswehrpflicht, Verteidigungsfall — wird die Genehmigung nicht mehr automatisch erteilt, sondern im Regelfall verweigert. Wer dann nichts in der Hand hat, sitzt fest.


Fünf Eskalationsstufen — und was sie für dich bedeuten

Das Gesetz kennt fünf Stufen. Die Genehmigungspflicht gilt ab Stufe 1. In den höheren Stufen verschärfen sich die Rechtsfolgen bei fehlender Genehmigung:

1
Normalfall (jetzt)
Die Genehmigung muss erteilt werden, solange keine konkrete Einberufung bevorsteht. Aktuell keine Sanktion — ohne Genehmigung kann der Reisepass jedoch nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 PassG versagt oder entzogen werden (Ermessensentscheidung).
2
Bedarfswehrpflicht
Wenn die Bundeswehr nicht genug Freiwillige findet, kann die Regierung per Verordnung Einberufungen anordnen. Deine Ausreise kann verweigert werden.
3
Bereitschaftsfall
Kabinettsbeschluss genügt. Wehrübungen werden angeordnet. Keine Bundestagsabstimmung nötig.
4
Spannungsfall
Wehrpflicht bis 60 Jahre. Unbefristeter Dienst. Ausreise wird im Regelfall verweigert. Feststellung durch den Bundestag mit 2/3-Mehrheit (Art. 80a GG).
5
Verteidigungsfall
De-facto-Ausreiseverbot. Passentzug. Selbst Kriegsdienstverweigerung kann laut BGH ausgesetzt werden.

Die Lösung: Vorsorgliche Genehmigung in 5 Minuten

Du kannst dich jetzt vorsorglich absichern — formlos, in fünf Minuten, für einmalig 5,99 €. Du erhältst zwei Dokumente:

Arbeitspapier — verständliche Analyse der Rechtslage mit allen fünf Eskalationsstufen, erstellt von der Dr. Auracher & Akich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Musterschreiben — fertiger Brief an dein zuständiges Karrierecenter. Platzhalter ausfüllen, per Einschreiben abschicken, Rückschein abheften. Deine gesetzliche Pflicht ist erfüllt.

Die Genehmigung muss im aktuellen Zustand erteilt werden — per Gesetz. Dir entstehen keine Nachteile. Aber du hast schwarz auf weiß den Nachweis, dass du alles richtig gemacht hast. Falls es je darauf ankommt.

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Arbeitspapier + anwaltlich erstellte Mustervorlage für einmalig 5,99 €. Keine individuelle Rechtsberatung, kein Abo, keine versteckten Kosten.

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1
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2
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3
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Wir erstellen den Genehmigungsantrag an dein zuständiges Karrierecenter der Bundeswehr.

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Eine vorsorgliche Meldung ohne konkreten Auslandsplan ist möglich und bei wahrscheinlichem Auslandsaufenthalt in den nächsten Jahren empfehlenswert.

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Dein Genehmigungsantrag ist fertig

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Adressiert an
Empfehlung: Versende das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein. So hast du einen gerichtsverwertbaren Zugangsnachweis.

Wie geht es weiter?

Antrag erstellt
Du hast den Genehmigungsantrag gem. § 3 Abs. 2 WPflG erstellt.
Heute
Antrag versenden
Per Einschreiben mit Rückschein an das Karrierecenter. Rückschein gut aufbewahren!
So bald wie möglich
Sperrfrist abwarten (3 Monate)
Gem. § 75 VwGO muss die Behörde 3 Monate Zeit haben, über deinen Antrag zu entscheiden.
3 Monate nach Zugang
Keine Antwort? → Weitere Schritte prüfen
Bleibt der Antrag unbeschieden, bleibt deine Ausreisesituation rechtlich ungeklärt. Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO kann die Behörde zur Entscheidung zwingen.
Wichtig: Für Auslandsaufenthalte über drei Monate ist die Genehmigung nach § 3 Abs. 2 WPflG gesetzlich vorgesehen. Bleibt der Antrag unbeschieden, liegt keine Genehmigungsfiktion vor — § 42a VwVfG müsste ausdrücklich angeordnet sein, was hier nicht der Fall ist. Ohne positive Entscheidung kann der Reisepass nach § 7 PassG versagt werden.

Keine Antwort auf deinen Antrag?

Nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist können wir in einer Erstberatung die Erfolgsaussichten einer Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) prüfen und dich bei der Klageerhebung beim zuständigen Verwaltungsgericht begleiten.

Erstberatung anfragen

Genehmigung durchsetzen

Du hast deinen Antrag gestellt und keine Antwort erhalten? Hier siehst du die Schritte, die rechtlich möglich sind — allgemeine Information, keine Einzelfallberatung.

Rechtslage ohne formelle Genehmigung:
Ohne Genehmigung nach § 3 Abs. 2 WPflG besteht bei geplanten Auslandsaufenthalten über drei Monate rechtliche Unsicherheit. Nach § 7 PassG kann die Versagung oder der Entzug des Reisepasses drohen. Ein Schweigen der Behörde wirkt rechtlich nicht als Genehmigung.

Der Weg zur Genehmigung

1. Antrag gestellt
Du hast den Genehmigungsantrag an das Karrierecenter gesendet.
2. Sperrfrist: 3 Monate (§ 75 S. 2 VwGO)
Die Behörde hat ab Zugang des Antrags 3 Monate Zeit. In dieser Zeit kannst du noch nicht klagen.
3. Optional: Erinnerungsschreiben
Nicht zwingend erforderlich, dokumentiert aber deine Sorgfalt. Kannst du hier generieren.
4. Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)
Verpflichtungsklage beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Gericht verpflichtet die Bundeswehr zur Erteilung der Genehmigung.

Frist-Rechner: Wann kannst du klagen?

Erinnerungsschreiben generieren

Wenn du deinen Antrag bereits in Schritt 1 erstellt hast, können wir mit denselben Daten ein Erinnerungsschreiben generieren.

Erstelle zuerst deinen Genehmigungsantrag in Schritt 1, um ein Erinnerungsschreiben zu generieren.

Bereit für die Untätigkeitsklage?

Nach Ablauf der 3-monatigen Sperrfrist setzen wir dein Recht auf Genehmigung beim Verwaltungsgericht durch. Kostenrisiko: Im Erfolgsfall trägt die Bundesrepublik die Kosten.

Erstberatung zur Untätigkeitsklage anfragen

Dr. Auracher & Akich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · +49 621 7176090 · sekretariat@dr-auracher-akich.de


Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Mann wirklich eine Genehmigung, um ins Ausland zu gehen?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle männlichen deutschen Staatsbürger zwischen 18 und 45 Jahren eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 WPflG i.V.m. § 2 Abs. 3 WPflG.
Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung ausreise?
Derzeit gibt es keine direkte Sanktion (kein Bußgeld, keine Strafe). Allerdings kann nach § 7 Abs. 1 Nr. 7 PassG der Reisepass versagt oder entzogen werden, wenn keine Genehmigung vorliegt. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall verschärft sich die Lage erheblich.
Kann die Genehmigung abgelehnt werden?
Im aktuellen Zustand (freiwilliger Wehrdienst): Nein. Die Genehmigung muss erteilt werden, solange keine konkrete Einberufung bevorsteht. Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann die Genehmigung hingegen verweigert werden — es sei denn, die Versagung wäre eine „unzumutbare Härte".
Wo beantrage ich die Genehmigung?
Beim für deine Meldeadresse zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr. Es gibt 15 Karrierecenter bundesweit. Das zuständige Center findest du unter bundeswehrkarriere.de/beratungsstellenfinder oder über die kostenlose Hotline 0800 9800880.
Gilt das auch für Reisen innerhalb der EU?
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Reiseziel. Jeder Auslandsaufenthalt über drei Monate ist genehmigungspflichtig — unabhängig davon, ob es sich um ein EU-Land oder ein Drittland handelt.
Was ist der Spannungsfall und wer kann ihn auslösen?
Der Spannungsfall ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls (Art. 80a GG). Die Feststellung erfolgt durch den Deutschen Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Im Spannungsfall wird die Wehrpflicht automatisch reaktiviert (bis 60 Jahre), der Wehrdienst ist unbefristet, und Ausreise-Genehmigungen werden im Regelfall verweigert.
Wer hat dieses Arbeitspapier erstellt?
Das Arbeitspapier und das Musterschreiben wurden von der Dr. Auracher & Akich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt. Sie dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Einzelfallberatung. Eine Haftung wird ausdrücklich nicht übernommen.